Kriminalpolitik
Thematischer Zugang und Selbstverständnis
Die Kriminalpolitik bildet einen zentralen Forschungsschwerpunkt der AGSKK. In diesem Themenfeld widmen wir uns der Analyse, Reflexion und Gestaltung politischer, rechtlicher und institutioneller Maßnahmen zur Steuerung von Kriminalität und sozialem Abweichen. Unser Ansatz verbindet empirische Wirkungsforschung mit normativer Kritik und politik- wie rechtswissenschaftlicher Kontextualisierung.
Kriminalpolitik wird von uns nicht als technokratisches Instrument verstanden, sondern als gesellschaftlicher Aushandlungsprozess, der Grundfragen von Gerechtigkeit, Sicherheit, Legitimität und demokratischer Kontrolle berührt. Dabei stehen wir für eine kriminalpolitische Praxis, die evidenzbasiert, sozial sensibel und demokratisch rückgebunden ist. Wir analysieren nicht nur, was wirkt, sondern auch, was gerechtfertigt ist – und für wen.
Forschungsschwerpunkte sind unter anderem:
- Entwicklung von Entwicklungskonzepten für Sicherheitsakteure
- Evaluation kriminalpolitischer Reformen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
- Wirkungsanalyse strafrechtlicher Sanktionsmechanismen
- Präventionspolitiken zwischen Sozialarbeit, Justiz und Polizei
- Kriminalitätskontrolle in politischen Ausnahmezuständen (z. B. Pandemien, Kriegssituationen)
Methodische Zugänge
Unsere kriminalpolitischen Studien beruhen auf einem methodischen Dreiklang aus:
- normativ-analytischer Rechts- und Diskursanalyse (Gesetze, parlamentarische Debatten, Gerichtsurteile, Medienkommunikation),
- empirischer Sozialforschung (quantitative und qualitative Daten zu Wirkung, Akzeptanz und Praxis von Maßnahmen),
- interaktiven Beteiligungsverfahren mit relevanten Akteurinnen und Akteuren (Politik, Verwaltung, Justiz, Zivilgesellschaft).
Wir setzen regelmäßig Methoden wie Delphi-Befragungen, Fokusgruppen, Strategieworkshops, Impact Assessments und Policy Mapping ein. Unsere Herangehensweise ist systematisch, theoriegeleitet und interdisziplinär – an der Schnittstelle von Rechts-, Sozial- und Verwaltungswissenschaften.
Projekte und öffentliche Resonanz
Die AGSKK wirkt beratend an Gesetzesfolgenabschätzungen mit und begleitet kriminalpolitische Reformprozesse auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Zuletzt haben wir unter anderem im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ein multi-methodisches Forschungsprojekt zur Zusammenarbeit von Polizei und Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus durchgeführt („Connect“, 2022-2024). Auf der Basis von mehr als 90 nationalen wie internationalen Interviews, systematischen Literaturauswertungen, Rechtseinschätzungen und vier Fachtagungen ist ein umfassender Maßnahmenkatalog formuliert worden, der kommunale, landes- und bundespolitische Akteure adressiert.
Geschäftsführer Prof. Dr. Dominic Kudlacek äußerte sich überdies in verschiedenen Leitmedien zu kriminalpolitisch einschlägigen Themen. In der ARD-Tagesschau (2021) plädierte er für eine stärkere Verzahnung von Bildungs- und Präventionspolitik.
Neben eigenen wissenschaftlichen Beiträgen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur zu Fragen der Kriminalpolitik fungiert Prof. Kudlacek als Ad-hoc-Gutachter für verschiedenen einschlägige Fachzeitschriften (u. a. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, European Journal on Criminal Policy and Research).
Leistungen und Anwendungsfelder
Unser kriminalpolitisches Angebot richtet sich an Ministerien, kommunale Gremien, parlamentarische Ausschüsse, NGOs, wissenschaftliche Fachgremien und Stiftungen. Wir bieten:
- Evaluation von Gesetzen, Verordnungen und Programmen im sicherheits- und strafrechtlichen Bereich,
- Begleitforschung zu kriminalpolitischen Reformprozessen,
- Entwicklung und Moderation von Beteiligungsformaten mit politischen, administrativen und zivilgesellschaftlichen Akteuren,
- Erstellung evidenzbasierter Policy Briefs, Gutachten und Diskussionspapiere,
- Konzeption und Durchführung kriminalpolitischer Fachveranstaltungen,
- Beratung zu normativen und ethischen Implikationen von Sicherheitspolitik.
Unsere Zielsetzung ist es, kriminalpolitische Debatten durch empirisch fundierte, differenzierte und praxisorientierte Perspektiven zu bereichern – und so zur Gestaltung eines demokratisch verantworteten Umgangs mit sozialem Abweichen und Normdurchsetzung beizutragen.